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ab hof verkauf erlaubt | verkostungen am weingut ab 15. mai zulässig

Der klassische Ab-Hof-Verkauf von Wein ist derzeit schon möglich. Die Kunden müssen dabei Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ein Probeschluck im Zuge des Verkaufsvorganges sollte möglich sein.

„Richtige“ Weinverkostungen in Verkostungsräumen und Weinkellern sind seit 15. Mai zulässig. Dabei sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

Es dürfen maximal vier Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder an einem Tisch Platz nehmen.
Am Tisch kann der Mindestabstand von einem Meter ausnahmsweise unterschritten werden, zu den Nachbartischen muss er aber eingehalten werden.

Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, die Gäste am Tisch nicht.
Es gibt keine freie Sitzplatzwahl. Es wird empfohlen, Tische vorab zu reservieren. Das soll die Planung erleichtern.
Gruppenreservierungen für mehrere Tische dürfen nicht angenommen werden.
Ein Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt.

Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis max. 23.00 Uhr.
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