Heute haben wir unseren Mittelburgenland DAC Classic vom wunderbaren Jahrgang 2017 gefüllt und sind sehr zufrieden!
Die Qualität unserer Basic-Weine liegt uns natürlich genauso am Herzen, wie die der Weine mittlerer Klasse oder auch die der Top-Weine..
Schließlich ist bzw. sollte es bei der Beurteilung einer Weinserie ähnlich wie bei einem Weitsprung sein: man misst exakt dort, wo man abspringt.
„DAC“ steht für “Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische Qualitätsweine.
Wenn Sie also auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen des Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ lesen (z.B. Mittelburgenland DAC ), haben Sie einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich.
Zur Erklärung: Theoretisch darf jeder österreichische Winzer Qualitätswein aus den 40 Qualitätsrebsorten erzeugen. In der Praxis beschränken sich die Winzer jedoch auf jene Sorten, die am besten für ihre Weingärten und ihr Gebiet geeignet sind. Für die Entscheidung, was gepflanzt wird, sind sowohl weinbauliche, als auch marktstrategische Kriterien zu berücksichtigen. So wird man an der Donau keinen Schilcher und in der Steiermark keinen Grünen Veltliner anbauen, weil die Sorten nicht zum Charakter des Gebietes passen.
Jedes österreichische Bundesland ist ein Weinbaugebiet, auch wenn der Weinbau in nur vier davon eine nennenswerte Rolle spielt:
Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien. Innerhalb dieser vier großen Weinbaugebiete gibt es insgesamt 17 spezifische Weinbaugebiete.
Diese Gebiete sind bestrebt, sich auf dem nationalen und internationalen Weinmarkt mit ihren besten Spezialitäten zu positionieren.
Bis April 2018 haben zehn Gebiete beschlossen, den Namen des Gebietes nur für einen oder wenige besonders gebietstypische Weine zu verwenden und alle anderen Weine nur unter dem Weingutsnamen und dem Namen des Bundeslandes zu etikettieren.
Nach dem Muster der berühmten Herkunftsweine der Welt (z.B. Barolo in Italien, Chablis in Frankreich oder Rioja in Spanien) heißen die herkunftstypischen Weine dieser Gebiete nun so wie das Gebiet selbst und tragen nach dem Gebietsnamen den Zusatz DAC (z.B. Weinviertel DAC oder Mittelburgenland DAC).
Das DAC-Projekt im MITTELBURGENLAND
DER BLAUFRÄNKISCH – UNVERKENNBARE AROMATIK
WIE SCHMECKT DER MITTELBURGENLAND DAC?
Der traditionelle, gebietstypische Blaufränkisch besitzt eine farbintensive, dunkle rubinrote Farbe. Das komplexe Bukett vereint Aromen von Brombeeren, dunklen Kirschen und Schwarzbeeren kombiniert mit würzigen Anklängen, die an Kräuter und Minze erinnern. Rauchige Noten eines Barriqueausbaus werden durch die Dichte und Aromenvielfalt des Blaufränkisch perfekt integriert. Die ausgeprägte Frucht wird am Gaumen von einem balancierten Säurespiel getragen. Im Abgang präsentiert sich der Blaufränkisch mit einem saftigen, markanten Tanninkern. Die Rebsorte verfügt über ein beachtliches Reifepotenzial. Die Classic- und Riedenweine bieten innerhalb der ersten 5 Jahre einen optimalen Trinkgenuss.
In der Reserve Kategorie können zarte Röstaromen die vollreife Fruchtaromatik begleiten. Die Lagerfähigkeit der Reserve-Weine liegt zwischen sieben und 15 Jahren.
MITTELBURGENLAND DAC – CLASSIC
Unter Bezeichnung CLASSIC findet man einen Blaufränkisch mit fruchtbetont, würzigem Geschmack, der im traditionellen großen Holzfass und/oder im Stahltank ausgebaut wurde und daher keinen „Barriqueton“ aufweist. Der Wein darf nicht vor dem 1. August des auf die Ernte folgenden Jahres auf den Markt gebracht werden.
Alkohol: 12,5 % Vol. oder 13,0 % Vol.
MITTELBURGENLAND DAC – RIEDE
Mit einer RIEDENBEZEICHNUNG wird ein kräftigerer Blaufränkisch-Stil gekennzeichnet. Im Unterschied zum Classic dürfen die Weine, durch den Ausbau in gebrauchten Barriques, einen leichten Holzton aufweisen. Der Wein darf erst ab 1. Oktober des auf die Ernte folgenden Jahres vermarktet werden.
Alkohol: 13,0 % Vol. oder 13,5 % Vol.
MITTELBURGENLAND DAC – RESERVE
Mit RESERVE werden die gehaltvollsten Blaufränkisch mit einem Mindestalkohol von 13 % gekennzeichnet. Diese Weine dürfen auch in neuen kleinen Holzfässern ausgebaut werden und dürfen nicht vor dem 1. März des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden.
Alkohol: mind. 13,0 % Vol.